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Energiemanagement & Audits

Energie messen.
Managen.
Zertifizieren.

Wer Energie senken will, muss sie erst messen. Wir führen durch, begleiten die Einführung von und implementieren die passende Mess- und Software-Infrastruktur.

Audit-Pflicht-Check

Nach EDL-G sind Nicht-KMU zu Energieaudits alle 4 Jahre verpflichtet.

> 250 Mitarbeiter
— Pflicht
> 50 Mio € Umsatz
und > 43 Mio € Bilanzsumme — Pflicht
Zertifiziertes EnMS
nach ISO 50001 ersetzt die Audit-Pflicht
Der Weg zum EnMS

Vier Stufen. Einmal begangen.
Dauerhaft wirksam.

Ob Einstieg mit dem ersten Audit oder Vollausbau zum zertifizierten EnMS — wir gehen die Stufen mit, die für Sie Sinn ergeben.

DIN EN 16247-1

Energieaudit

Ist-Aufnahme & Einsparpotenziale

Für Nicht-KMU (> 250 Mitarbeiter oder > 50 Mio € Umsatz und > 43 Mio € Bilanzsumme) ist das Energieaudit alle 4 Jahre gesetzliche Pflicht nach EDL-G. Wir erfassen alle wesentlichen Energieflüsse des Unternehmens — Strom, Wärme, Kälte, Druckluft, Prozess­energie — und identifizieren Einspar­maßnahmen entlang der Querschnittstechnologien. Priorisierung nach wirtschaftlicher Wirkung, nicht nach schöner Zahl. Das Ergebnis ist ein belastbarer Maßnahmen­plan, nicht nur ein Compliance-Dokument.

Was Sie von uns erhalten

  • Audit-Bericht nach DIN EN 16247-1
  • Energieflussbild des Unternehmens (Sankey)
  • Maßnahmenkatalog mit Amortisations- und Kapitalwert­rechnung
  • Priorisierung nach ROI und Umsetzbarkeit
  • Konformitätserklärung für BAFA-Meldung
Normen & Gesetze

Mit welchen Standards wir arbeiten.

DIN EN 16247-1

Energieaudit-Standard für systematische Analyse betrieblicher Energiewerte.

ISO 50001

International anerkannte Norm für Energiemanagementsysteme. Voraussetzung für Spitzenausgleich.

EDL-G

Energiedienstleistungsgesetz – verpflichtet Nicht-KMU zu regelmäßigen Energieaudits.

EnWG / MsbG

Energiewirtschafts- und Messstellenbetriebsgesetz – Rahmen für Smart-Meter-Rollout und Messstellenkonzepte.

§ 10 StromStG

Voraussetzung für den Spitzenausgleich: ein zertifiziertes EnMS nach ISO 50001 oder EMAS.

Förderung

EnMS-Einführung ist weitgehend förderfähig.

Die Einführung eines Energiemanagement­systems und der zugehörigen Mess- und Softwareinfra­struktur wird über mehrere Programme bezuschusst — wir koordinieren die Anträge.

EEW Modul 3

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz — bis 30 % Zuschuss für MSR- und Prozessleittechnik.

BAFA Modul 3 – MSR

Einzelmaßnahme Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Förderung bis 40 %.

EEW Modul 1

Querschnittstechnologien für Industrie und Gewerbe. Zuschuss bis 35 % auf Investitionen.

Spitzenausgleich

Steuerentlastung nach § 10 StromStG — nur mit zertifiziertem EnMS nach ISO 50001.

EnMS-Arbeitsplatz bei Entegra

Erstanalyse kostenlos

30 Minuten Gespräch genügen, um Ihren nächsten Schritt zu skizzieren.

Kontakt

Kurze Frage oder konkreter Bedarf?

Schreiben Sie uns eine Nachricht — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Für vollständige Projektanfragen nutzen Sie bitte unseren Projektanfrage-Assistenten.

  • Kostenlose Analyse Ihrer Situation
  • Individuelle Fördermittel-Prüfung
  • Transparente Preisgestaltung
  • Keine Verpflichtung, kein Risiko